Unsere administrative Patientenaufnahme deckt einen wesentlichen Teil der Patientenkoordination ab.
Wir kümmern uns um die vertragliche Vorbereitung der Abrechnung. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie einen Behandlungsvertag in unserem Haus unterzeichnen. Um dieser rechtlichen Grundlage zu entsprechen, müssen wir persönliche Daten von Ihnen erfassen, welche zum Teil an Ihre Krankenkasse übermittelt werden. Gerne erklären wir Ihnen ausführlich den Behandlungsvertrag, sowie welche Daten unter strengen Datenschutzauflagen an die Kostenträger übermittelt werden.
Privatpatienten/Privatpatientinnen haben zum Teil die Möglichkeit, die besondere Zuwendung eines entsprechenden Chefarztes in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie Privatpatient/Privatpatientin sein, wäre es von Vorteil, wenn Sie sich vor dem geplanten stationären Aufenthalt bei Ihrer Krankenkasse informieren, welche Leistungen übernommen werden. Selbstverständlich können Sie auch als Kassenpatient/Kassenpatientin diese Leistung in Anspruch nehmen. Hierfür haben Sie die Möglichkeit, sich bei den entsprechenden Sekretariaten einen Kostenvoranschlag anfertigen zu lassen.
Der gesetzliche Mindeststandard an Unterbringung in einem Krankenhaus ist das sogenannte Mehrbettzimmer. Im Marienkrankenhaus bedeutet dies die Unterbringung in einem 3-Bett-Zimmer. Sie haben jedoch die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis im 1-oder 2-Bett-Zimmer untergebracht zu werden. Auch hier besteht die Möglichkeit, dass Privatpatienten/Privatpatientinnen diese Leistung, je nach Versicherungsstatus, in Anspruch nehmen können. Bitte informieren Sie sich entsprechend bei uns oder Ihrer Krankenkasse vor einem geplanten Aufenthalt in unserem Haus.
Unser Team berät Sie gern über Abrechnungsmöglichkeiten rund um Ihren Aufenthalt in unserem Haus und zeigt Ihnen Varianten der Direktabrechnung mit Ihrem Kostenträger. Gerade für Patienten/Patientinnen mit Anspruch auf Beihilfe zeigen sich häufig evtl. einige Möglichkeiten. Für Fragen vor dem stationären Aufenthalt wenden Sie sich bitte an:
Marcel Wagner: T (0561) 8073-1030
Abrechnung nach dem ambulanten, stationären Aufenthalt:
Nach dem stationären Aufenthalt bearbeiten wir alle notwendigen Abrechnungen vor. Diese setzen sich zusammen aus den Abrechnungen für die Kostenträgen, in Anspruch genommene Wahlleistung (Zimmer), sowie die Zuzahlung nach SGBV. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Valerie Dittmar: T (0561) 8073-1065
Bei Fragen zur privatärztlichen Liquidation wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Chefarztsekretariate.