Adminis­trative Patientenaufnahme

Unsere adminis­trative Patien­ten­auf­nahme deckt einen wesent­lichen Teil der Patien­ten­ko­or­di­nation ab.

Wir kümmern uns um die vertrag­liche Vorbe­reitung der Abrechnung. Hierfür ist es erfor­derlich, dass Sie einen Behand­lungs­vertag in unserem Haus unter­zeichnen. Um dieser recht­lichen Grundlage zu entsprechen, müssen wir persön­liche Daten von Ihnen erfassen, welche zum Teil an Ihre Kranken­kasse übermittelt werden. Gerne erklären wir Ihnen ausführlich den Behand­lungs­vertrag, sowie welche Daten unter strengen Daten­schutz­auf­lagen an die Kosten­träger übermittelt werden.

Privatpatienten/Privatpatientinnen haben zum Teil die Möglichkeit, die besondere Zuwendung eines entspre­chenden Chefarztes in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie Privatpatient/Privatpatientin sein, wäre es von Vorteil, wenn Sie sich vor dem geplanten statio­nären Aufenthalt bei Ihrer Kranken­kasse infor­mieren, welche Leistungen übernommen werden. Selbst­ver­ständlich können Sie auch als Kassenpatient/Kassenpatientin diese Leistung in Anspruch nehmen. Hierfür haben Sie die Möglichkeit, sich bei den entspre­chenden Sekre­ta­riaten einen Kosten­vor­anschlag anfer­tigen zu lassen.

Der gesetz­liche Mindest­standard an Unter­bringung in einem Krankenhaus ist das sogenannte Mehrbett­zimmer. Im Marienkrankenhaus bedeutet dies die Unter­bringung in einem 3-Bett-Zimmer. Sie haben jedoch die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis im 1-oder 2-Bett-Zimmer unter­ge­bracht zu werden. Auch hier besteht die Möglichkeit, dass Privatpatienten/Privatpatientinnen diese Leistung, je nach Versi­che­rungs­status, in Anspruch nehmen können. Bitte infor­mieren Sie sich entspre­chend bei uns oder Ihrer Kranken­kasse vor einem geplanten Aufenthalt in unserem Haus.

Unser Team berät Sie gern über Abrech­nungs­mög­lich­keiten rund um Ihren Aufenthalt in unserem Haus und zeigt Ihnen Varianten der Direkt­ab­rechnung mit Ihrem Kosten­träger. Gerade für Patienten/Patientinnen mit Anspruch auf Beihilfe zeigen sich häufig evtl. einige Möglich­keiten. Für Fragen vor dem statio­nären Aufenthalt wenden Sie sich bitte an:

Marcel Wagner: T (0561) 8073-1030

Abrechnung nach dem ambulanten, statio­nären Aufenthalt:

Nach dem statio­nären Aufenthalt bearbeiten wir alle notwen­digen Abrech­nungen vor. Diese setzen sich zusammen aus den Abrech­nungen für die Kosten­trägen, in Anspruch genommene Wahlleistung (Zimmer), sowie die Zuzahlung nach SGBV. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Valerie Dittmar:  T (0561) 8073-1065

Bei Fragen zur privat­ärzt­lichen Liqui­dation wenden Sie sich bitte direkt an die jewei­ligen Chefarztsekretariate.

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