Sozial­dienst

Ein Kranken­haus­auf­enthalt bringt oftmals für die Patienten und deren Angehö­rigen bedeu­tende Verän­de­rungen mit sich. Die Sorge um das körper­liche Wohl, aber auch um die zurück­ge­lassene häusliche Situation, die Familie oder den Beruf kann eine Belastung sein, die die Genesung beeinträchtigt.

Der Sozial­dienst ergänzt die ärztliche und pflege­rische Versorgung im Krankenhaus. Wir sind Binde­glied an der Schnitt­stelle zwischen statio­närer und ambulanter Betreuung.

Wir wollen, dass Sie die bestmög­liche Nachsorge bekommen. Wir erörtern mit Ihnen ihre persön­liche Situation und leiten dann die nötigen Maßnahmen ein. Wir beraten Sie und Ihre Angehö­rigen in persön­lichen, familiären und sozial­recht­lichen Fragen.

Im Einzelnen können dies folgende Hilfen sein

Hilfen zur Sicherung der Nachsorge, insbe­sondere durch Beratung und Vermittlung:

  • von ambulanter häuslicher Pflege, Hausnot­ruf­systeme etc.
  • einer Entlastung in der Haushaltsführung
  • von statio­närer und teilsta­tio­närer Pflege (Pflege­heime, Kurzzeitpflege)
  • psycho­so­ziale Beratung und Infor­ma­tionen über Selbst­hil­fe­gruppen und andere Hilfs­or­ga­ni­sa­tionen (z. B. bei Suchtkrankheiten)

Hilfen bei der Klärung sozial­recht­licher Angele­gen­heiten, insbesondere:

  • nach dem Kranken- und Pflegeversicherungsgesetz
  • nach dem Bundessozialhilfegesetz
  • Anregung von gesetz­lichen Betreu­ungen nach dem Betreuungsgesetz

Hilfen zur medizi­ni­schen Nachsorge und Rehabi­li­tation, wie:

  • Anschluss­heil­be­handlung (AHB) und Anschluss­ge­sund­heits­maß­nahmen (AGM)
  • stationäre Nach- und Weiter­be­handlung in Spezialeinrichtungen