Unsere Besuchs- und Corona-Regeln
Besuche sind wieder täglich möglich!
Wir wissen, wie wichtig Ihnen Ihr Besuch bei Ihren Lieben ist und wie sehr sich unsere Patientinnen und Patienten über Besuch freuen. Um Ihnen Ihren Besuch in unserer Klinik gerade in Corona-Zeiten möglichst zu vereinfachen, haben wir hier alles für Sie aufgelistet. Für Ihre Sicherheit und die unserer Patientinnen und Patienten und Mitarbeitenden. Bitte bleiben Sie gesund.
Wir freuen uns auf Sie!
Bitte beachten Sie unsere „Besucher- und Hygieneregeln“. Diese sind zwingend durchgängig während der gesamten Dauer Ihres Aufenthalts einzuhalten, insbesondere das durchgängige Tragen einer medizinischen FFP2-Maske (kein Ventil, Visier ist nicht ausreichend) mit vollständiger Bedeckung von Mund und Nase sowie die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m zu allen Personen – auch zu dem besuchten Patienten. Bei nicht Einhaltung der Besuchs- und Hygieneregeln sehen wir uns leider gezwungen, zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeitenden Hausverbote auszusprechen.
Weiterführende Informationen:
Corona-Hygiene-RegelnErforderliche Dokumente
- Besuche sind nur mit einem aktuellen negativen COVID-19-Testzertifikat möglich! Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher einen aktuellen negativen Test (Antigen-Test nicht älter als 24h, Testdurchführung PCR nicht älter als 48h) mitzubringen. Legen Sie diesen bitte unseren Mitarbeitenden auf der Station vor.
- AUSNAHME: Bei Besuchern der Intensivstation erfolgt ein Antigen-Test vor Ort.
Besuchszeiten
14:00 bis 18:00 Uhr (Intensiv- und Palliativ-Station: nach individueller Absprache)
Anzahl Personen: maximal 2 Personen pro Patient
Generell bitten wir Sie bei Patientinnen und Patienten mit einer kurzen Liegedauer und unproblematischen Genesungsverläufen von einem Besuch abzusehen.
Besuchsverbot
Kein Zutritt ohne Vorlage
- eines aktuellen negativen COVID-Testzertifikats (Testdurchführung Antigen nicht älter als 24h, Testdurchführung PCR nicht älter als 48h) oder Antigen-Tests auf Station.
Zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeitenden kein Zutritt für Besucher
- mit Atemwegsinfektionen jeder Schwere.
- die selbst oder deren Angehörige des gleichen Hausstandes Symptome für COVID 19, insbesondere Atemnot, Fieber, neu auftretenden Husten, Verlust des Geschmacks- oder Geruchsinns haben.
- mit Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten oder unter
- Quarantäne stehender Person innerhalb der letzten 14 Tage.
- bei besonders vulnerablen Patienten.
Begleitpersonen
Pro Patientin bzw. Patient ist eine Begleitperson gestattet. Das durchgängige Tragen einer FFP 2-Maske, die Mund und Nase bedeckt, ist Pflicht! Es gelten selbstverständlich die gleichen Besuchs- und Hygieneregeln wie für alle Besucher.
- Der Besucher meldet sich vor Betreten des Patientenzimmers im Stationszimmer
- Der gültige Testnachweis wird durch das Stationspersonal kontrolliert.
- Das Stationspersonal händigt die aktuellen Hygiene- und Besucherregelungen aus.
- Das Stationspersonal überwacht die Einhaltung der Hygieneregeln und greift bei Verstößen ein.
- Händehygiene: Desinfizieren der Hände vor Betreten und vor Verlassen des Krankenhauses.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist jederzeit zu beachten – auch zum besuchten Patienten.
- Durchgängiges Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Aufenthalts im Krankenhaus (Mund und Nase müssen bedeckt sein, kein Ventil, Visier ist nicht ausreichend).
- Besuche dürfen im Patientenzimmer und an der frischen Luft stattfinden, bitte sorgen Sie für ausreichende Lüftung.
- Die Benutzung der Nasszellen im Patientenzimmer ist für Besucher nicht gestattet.
- Händeschütteln, Umarmungen oder ähnliches sind untersagt.
- Husten- und Niesetikette sind einzuhalten.
Grundsätzlich gilt für alle Besuche:
- Während der Durchführung pflegerischer Tätigkeiten oder Visiten bitten wir Besucher, das Patientenzimmer zu verlassen. Dies führt nicht zur Verlängerung der Besuchszeit.
- Besuche können aufgrund der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, der medizinischen Bedürfnisse der Patienten und Mitpatienten sowie aus organisatorischen Gründen weiter eingeschränkt werden.
- Bei Regelverstößen können Besuche abgebrochen und die Personen von weiteren Besuchen ausgeschlossen werden. Es wird ein Hausverbot ausgesprochen.