Unsere Besuchs- und Corona-Regeln
Es gilt ein eingeschränktes Besuchsrecht.
Liebe Besucherin, Lieber Besucher,
auf Grund der aktuellen Corona-Situation gilt seit dem 7. November 2022 ein eingeschränktes Besuchsrecht an unseren beiden Standorten Marienkrankenhaus Kassel und St. Elisabeth-Krankenhaus Volkmarsen.
Ihre Lieben sind bei uns in den besten Händen!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Wir wissen, wie wichtig Ihnen Ihr Besuch bei Ihren Lieben ist und wie sehr sich unsere Patientinnen und Patienten über Besuch freuen. Um Ihnen Ihren Besuch in unserer Klinik gerade in Corona-Zeiten möglichst zu vereinfachen, haben wir hier alles für Sie aufgelistet. Für Ihre Sicherheit und die unserer Patientinnen und Patienten und Mitarbeitenden. Bitte bleiben Sie gesund.
Wir freuen uns auf Sie!
Bitte beachten Sie unsere „Besuchs- und Hygieneregeln“. Diese sind zwingend durchgängig während der gesamten Dauer Ihres Aufenthalts einzuhalten, insbesondere das durchgängige Tragen einer medizinischen FFP2-Maske (kein Ventil, Visier ist nicht ausreichend) mit vollständiger Bedeckung von Mund und Nase sowie die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 m zu allen Personen – auch zu dem besuchten Patienten. Bei nicht Einhaltung der Besuchs- und Hygieneregeln sehen wir uns leider gezwungen, zum Schutz unserer Patientinnen, Patienten und Mitarbeitenden Hausverbote auszusprechen.
Weiterführende Informationen:
Corona-Besuchsregeln
Corona-Hygieneregeln
Besuche
Jeder Patient darf maximal zwei „erlaubte Besuchspersonen“ benennen:
- Die Abfrage erfolgt i. d. R. im Rahmen der administrativen Aufnahme.
- Die „erlaubten“ Besucher und Besucherinnen sind im System hinterlegt.
- Die angegebenen Personen sind für den gesamten Aufenthalt fix.
- Nicht hinterlegte Personen können den Patienten bzw. die Patientin nicht besuchen.
Terminpflicht
- Jeder Besucher muss in Vorfeld (i. d. R. am Vortag) für den Besuch mit der Station einen Besuchstermin vereinbaren (Ausnahme: Notfallsituationen).
- Termine werden ausschließlich an benannte Besucher und Besucherinnen vergeben.
Besuchszeiten
14:00 bis 18:00 Uhr für die maximal einstündigen Besuchstermine
- Ausnahme Palliativ/Sterbefall/Intensiv: nach individueller Absprache mit der Station
Anzahl Personen: Maximal 1 Besuch durch 1 Person pro Patient/Tag für maximal 1 Stunde
- Besuchstermine können nicht auf mehrere Personen aufgeteilt werden
- keine Besuche verschiedener Patienten zeitgleich im Zimmer
- Ausnahme Palliativ/Sterbefall/Intensiv: nach individueller Absprache mit der Station
Testnachweispflicht:
Alle Besucherinnen und Besucher müssen zu Ihrem Besuch einen externen offiziellen negativen tagesaktuellen Testnachweis (PCR-Test max. 48 Stunden) mitbringen und diesen vor Betreten des Patientenzimmers im Dienstzimmer der Station vorlegen. Keine Eigentests, keine Besuchertestung im Krankenhaus.
Kein Zutritt für Besucherinnen und Besucher:
- die vom Patienten bzw. die Patientin nicht als Besuchspersonen benannt sind
- ohne Besuchstermin (Ausnahme: Notfallsituationen)
- ohne Vorlage eines aktuellen negativen COVID-Testzertifikats: Test-Durchführung Antigen (tagesaktuell), Durchführung PCR nicht älter als 48 Stunden
- mit Atemwegsinfektionen jeder Schwere
- die selbst oder deren Angehörige des gleichen Hausstandes Symptome für COVID 19, insbesondere Atemnot, Fieber, neu auftretenden Husten, Verlust des Geschmacks- oder Geruchsinns, Glieder- oder Gelenkschmerzen oder neu auftretende, unklare abdominelle Beschwerden (Bauchkrämpfe, Durchfall, Erbrechen, Übelkeit) haben.
- mit Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten oder unter Quarantäne stehenden Person innerhalb der letzten 10 Tage.
- bei besonders vulnerablen Patienten bzw. die Patientinnen.
Begleitpersonen
Pro Patient ist in Rahmen einer ambulanten Versorgung, einer vorstationären oder stationären Aufnahme 1 unabdingbare Begleitperson für den notwendigen Zeitraum erlaubt, sofern dies für den medizinischen oder administrativen Prozess oder aus sozial-ethischen Gründen erforderlich ist.
Eine unabdingbare Begleitperson ist beispielsweise
- ein Dolmetscher.
- ein gesetzlich bestellter Betreuer.
- ein Elternteil minderjähriger Kinder.
- eine Begleitung von Patienten mit erheblich eingeschränkter Mobilität.
- eine Begleitung von Patienten mit relevant eingeschränkter Hörfähigkeit oder mit relevant eingeschränktem Sehvermögen.
- eine Begleitung von Patienten, die sich nicht ausreichend verständigen können.
Es gelten selbstverständlich die selben Besuchs- und Hygieneregeln wie für alle Besucherinnen und Besucher.
- Besucherinnen und Besucher bekommen – sofern diese vom Patienten bzw. der Patientin benannt und im System hinterlegt sind – im Vorfeld (i. d. R. am Vortag) von der Station einen Besuchstermin für max. eine Stunde und werden über den Ablauf/die Voraussetzungen (insbesondere FFP2-Masken-Pflicht, negativer offizieller Antigen-Test, Symptomfreiheit) vom Stationspersonal informiert.
- Der Termin wird in eine Terminübersicht eingetragen.
- Der Besuch meldet sich vor Betreten des Patientenzimmers im Stationszimmer.
- Der gültige Testnachweis wird durch das Stationspersonal kontrolliert.
- Das Stationspersonal händigt die aktuellen Hygiene- und Besuchsregelungen aus.
- Das Stationspersonal überwacht die Einhaltung der Hygieneregeln, die Einhaltung der Besuchszeit und greift bei Verstößen ein.
- Händehygiene: Desinfizieren der Hände vor Betreten und vor Verlassen des Krankenhauses.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist jederzeit zu beachten – auch zum besuchten Patienten.
- Durchgängiges Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Aufenthalts im Krankenhaus (Mund und Nase müssen bedeckt sein, kein Ventil, Visier ist nicht ausreichend).
- Bitte sorgen Sie für ausreichende Lüftung im Patientenzimmer während Ihres Besuchs. „Stoßlüften“: Fenster ganz öffnen, nicht kippen.
- Die Benutzung der Nasszellen im Patientenzimmer ist für Besucher nicht gestattet.
- Händeschütteln, Umarmungen oder ähnliches sind untersagt.
- Husten- und Niesetikette sind einzuhalten
Zum Download:
Corona-BesuchsregelnGrundsätzlich gilt für alle Besuche:
- Während der Durchführung pflegerischer Tätigkeiten oder Visiten bitten wir Besucherinnen und Besucher das Patientenzimmer zu verlassen. Dies führt nicht zur Verlängerung der Besuchszeit.
- Besuche können aufgrund der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, der medizinischen Bedürfnisse der Patienten und Mitpatienten sowie aus organisatorischen Gründen weiter eingeschränkt werden.
- Bei Regelverstößen können Besuche abgebrochen und die Personen von weiteren Besuchen ausgeschlossen werden. Es wird ein Hausverbot ausgesprochen.