Hinweise für Besuche

Unsere Besuchs- und Corona-Regeln

Es gilt ein eingeschränktes Besuchs­recht.

Liebe Besucherin, Lieber Besucher,

seit dem 5. April 2023 gilt ein geändertes einge­schränktes Besuchs­recht an unseren beiden Stand­orten Marienkrankenhaus Kassel und St. Elisabeth-Krankenhaus Volkmarsen. Die Testpflicht für Besuche­rinnen und Besucher entfällt. Wir wissen, wie wichtig Ihnen Ihr Besuch bei Ihren Lieben ist und wie sehr sich unsere Patien­tinnen und Patienten über Besuch freuen. Um Ihnen Ihren Besuch in unserer Klinik möglichst zu verein­fachen, haben wir hier alles Wichtige für Sie aufge­listet. Für Ihre Sicherheit und die unserer Patien­tinnen und Patienten und Mitar­bei­tenden. Bitte bleiben Sie gesund.

Wir freuen uns auf Sie!


Bitte beachten Sie unsere aktuellen „Besuchs- und Hygie­ne­regeln“. Diese sind zwingend durch­gängig während der gesamten Dauer Ihres Aufent­halts einzu­halten. Bei nicht Einhaltung der Besuchs- und Hygie­ne­regeln sehen wir uns leider gezwungen, zum Schutz unserer Patien­tinnen, Patienten und Mitar­bei­tenden Hausverbote auszusprechen.


Besuche

Besuchs­zeiten

  • 14:00 bis 18:00 Uhr für die maximal einstün­digen Besuchstermine
  • Ausnahme Palliativ/Sterbefall/Intensiv: nach indivi­du­eller Absprache mit der Station

Anzahl Personen: 

  • Normal­station: Maximal 2 Besucher zeitgleich je Patient
  • Inten­siv­station: Maximal 1 Besucher je Patient pro Tag
  • Ausnahmen: Pallia­tiv­station, Sterbe­fälle, Inten­siv­station: jeweils nach indivi­du­eller Absprache mit der Station

Kein Zutritt für Besuche­rinnen und Besucher:

  • bei eigenem positiven COVID-Test innerhalb der letzten 10 Tage.
  • , die selbst oder deren Angehörige des gleichen Hausstandes Symptome für COVID 19, insbe­sondere Atemnot, Fieber, neu auftre­tenden Husten, Verlust des Geschmacks- oder Geruchsinns, Glieder- oder Gelenk­schmerzen oder neu auftre­tende, unklare abdomi­nelle Beschwerden haben (Bauch­krämpfe, Durchfall, Erbrechen, Übelkeit) haben.
  • mit Atemwegs­in­fek­tionen.

Begleit­per­sonen

Für Begleit­per­sonen gelten grund­sätzlich die gleichen Regeln wie für Besucher mit Ausnahme der Einschränkung der „Besuchs­zeiten“. Es sollte nicht mehr als eine Person den Patienten begleiten. Bei unabding­baren Begleit­per­sonen kann nach indivi­du­eller Einweisung in die Hygie­ne­regeln von den Punkten unter „Besuchs­verbot“ abgewichen werden. Pro Patient ist in Rahmen einer ambulanten Versorgung, einer vorsta­tio­nären oder statio­nären Aufnahme 1 unabdingbare Begleit­person für den notwen­digen Zeitraum erlaubt, sofern dies für den medizi­ni­schen oder adminis­tra­tiven Prozess oder aus sozial-ethischen Gründen erfor­derlich ist.

Eine unabdingbare Begleit­person ist beispiels­weise

  • ein Dolmet­scher.
  • ein gesetzlich bestellter Betreuer.
  • ein Elternteil minder­jäh­riger Kinder.
  • eine Begleitung von Patienten mit erheblich einge­schränkter Mobilität.
  • eine Begleitung von Patienten mit relevant einge­schränkter Hörfä­higkeit oder mit relevant einge­schränktem Sehvermögen.
  • eine Begleitung von Patienten, die sich nicht ausrei­chend verstän­digen können.

Es gelten selbst­ver­ständlich dieselben Besuchs- und Hygie­ne­regeln wie für alle Besuche­rinnen und Besucher.


Besucher verpflichten sich, diese Regeln durch­gängig einzu­halten: 

Besuche­rinnen und Besucher verpflichten sich, diese Regeln durch­gängig einzu­halten: 

  • Tragen einer FFP2-Maske oder eines medizi­ni­schen MNS (engan­liegend, Mund und Nase müssen bedeckt sein) im Patienten-Mehrbett­zimmer und bei besonders vulner­ablen Patienten sowie auf Inten­siv­station 
  • Händehy­giene: Desin­fi­zieren der Hände mindestens vor Betreten und vor Verlassen des Kranken­hauses. 
  • Husten- und Nieseti­kette sind einzu­halten. 
  • Bitte sorgen Sie im Zimmer für ausrei­chende Lüftung („Stoßlüften“: Fenster ganz öffnen, nicht kippen). 
  • Die Benutzung der Nasszellen im Patien­ten­zimmer ist für Besucher nicht gestattet. 

Grund­sätzlich gilt für alle Besuche:

  • Während der Durch­führung pflege­ri­scher Tätig­keiten oder Visiten bitten wir Besuche­rinnen und Besucher das Patien­ten­zimmer zu verlassen. Dies führt nicht zur Verlän­gerung der Besuchszeit.
  • Besuche können aufgrund der jewei­ligen örtlichen Gegeben­heiten, der medizi­ni­schen Bedürf­nisse der Patienten und Mitpa­ti­enten sowie aus organi­sa­to­ri­schen Gründen weiter einge­schränkt werden. 
  • Bei Regel­ver­stößen können Besuche abgebrochen und die Personen von weiteren Besuchen ausge­schlossen werden. Es wird ein Hausverbot ausgesprochen.